PRAXIS FÜR KUNSTTHERAPIE

DANIELA VON WABERER

Sprache auswählen

  • DIE KOSTEN

Was kostet Kunsttherapie?

Kunsttherapie  wird bisher in den meisten Fällen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 
Als Selbstzahlerin/Selbstzahler können Sie Kunsttherapie als “außergewöhnliche Belastungen” in Ihrer Steuererklärung angeben.

Meine Honorare:

Erstgespräch:  (60 Min.): kostenfrei 

Probesitzung (max. 3):
60 Minuten kosten 65 Euro.

Einzelsitzungen:
60 Minuten kosten 78 Euro für Erwachsene und 
70 Euro für Jugendliche und Kinder

Ermäßigungen für Menschen in Arbeitslosigkeit, in Krankenstand, mit Rente oder Grundeinkommen können vereinbart werden.

Gruppentherapie (max. 4 Personen):

Sitzungen mit 2,5 Stunden kosten 58 Euro.
Auch hier sind Ermäßigungen nach Absprache möglich.

Für aktuell statfindende Gruppen- Angebote können Sie mich gerne kontaktieren. 

Februar 2026 gibt es Plätze in zwei Gruppen.

Montag Abend 14-tägig 

oder
Fr/Sa monatlich

Für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es Freitags ein Offenes Atelier. Auch hier kann die Teilnahme flexibel sein. 

Für eine Antragstellung auf Teilfinanzierung bei einer Krankenkasse brauchen Sie ein ärztliches Schreiben, das eine Diagnose und die Empfehlung für Kunsttherapie enthält.

Sie können eine Finanzierung über das “PERSÖNLICHE BUDGET“ beantragen:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget-art.html

Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a722-pers-budget-normalesprache.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können auch aufgrund der  §§ 53,54, SGB XII  und vom Jugendamt (§ 35a, Abs. 1a, SGB VIII) Finanzierungen erhalten.