PRAXIS FÜR KUNSTTHERAPIE

DANIELA VON WABERER

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  • DIE KOSTEN

Was kostet Kunsttherapie?

Kunsttherapie  wird bisher in den meisten Fällen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 
Als Selbstzahlerin/Selbstzahler können Sie Kunsttherapie als “außergewöhnliche Belastungen” in Ihrer Steuererklärung angeben.

Meine Honorare:

Erstgespräch:  (60 Min.):

 kostenfrei 

Probesitzung (max. 3):
60 Minuten kosten 65 Euro.

Einzelsitzungen:
60 Minuten kosten 75 Euro für Erwachsene und 
70 Euro für Jugendliche und Kinder

Ermäßigungen für Menschen in Arbeitslosigkeit, Rente mit Grundeinkommen oder mit “Hartz 4” können vereinbart werden.

Gruppentherapie (max. 4 Personen):

Sitzungen mit 2,5 Stunden kosten 65 Euro.
Auch hier sind Ermäßigungen nach Absprache möglich.

Für aktuell statfindende Gruppen- Angebote können Sie mich gerne kontaktieren. 

Es gibt Möglichkeiten, Anträge auf Finanzierung zu stellen.
Für eine Antragstellung auf Teilfinanzierung bei einer Krankenkasse brauchen Sie ein ärztliches Schreiben, das eine Diagnose und die Empfehlung für Kunsttherapie enthält.

Beim Fonds sexueller Missbrauch ist es es möglich einen Antrag für eine kunsttherapeutische Behandlung zu stellen:

https://www.fonds-missbrauch.de/

Sie können eine Finanzierung über das “PERSÖNLICHE BUDGET“ beantragen:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget-art.html

Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a722-pers-budget-normalesprache.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können auch aufgrund der  §§ 53,54, SGB XII  und vom Jugendamt (§ 35a, Abs. 1a, SGB VIII) Finanzierungen erhalten.